Nachhaltigkeit

Beim Thema Nachhaltigkeit geben wir alles, um zu glänzen! Für uns als tiptop GROUP spielt es eine übergeordnete Rolle ökonomische, soziale und ökologische Ziele in gleichem Maße anzustreben. Statt Spuren zu hinterlassen, wollen wir lieber einen bleibenden Eindruck schaffen.

Darum stehen bei uns vorbildliche Werte, gute Arbeitsbedingungen und ein sorgsamer Umgang mit der Umwelt und unseren Ressourcen an erster Stelle. Zu diesem Zweck entwickeln und überarbeiten wir regelmäßig unsere Nachhaltigkeitsziele und freuen uns, als gutes Beispiel in der Reinigungsbranche voranzugehen. 

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Wiederaufforstung

Unser Projekt in Waldaubach

Der Borkenkäfer hat den heimischen Wald in Waldaubach geschädigt. Wir als tiptop GROUP haben zur Wiederaufforstung die Kosten für über 30.0000 Bäume übernommen. Deshalb werden nun rund 10 Hektar Wald in der hessischen Gemeinde aufgeforstet.

Ein standortgerechter Mischwald aus Laub- und Nadelbäumen soll einen starken Artenverbund bilden. Dafür pflanzt der Hessen-Forst zertifizierte Baumarten wie Bergahorn, Wildkirsche und Winterlinde sowie Fichte, Weißtanne und Lärche.

Ein weiteres Video zu unserem Projekt in Waldaubach gibt es hier.

2023
Nachhaltigkeitsbericht

Die tiptop GROUP verfolgt gemeinsam mit seinen knapp 4.000 Mitarbeitern eine konsequente Nachhaltigkeitsstrategie. Welche Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Einflusses und der Mitarbeiterzufriedenheit im vergangenen Jahr und zukünftig beitragen, zeigt der Nachhaltigkeitsbericht 2023. Jetzt herunterladen!

Unsere letzten Berichte herunterladen:
Bericht 2022
Bericht 2021

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
0
Niederlassungen
0
Prozent Mitarbeiter Zufriedenheit
0
Prozent Quote weiblicher Führungskräfte
0

Stand: Oktober 2023

Lieferantenkette
Grundsatzerklärung

Gebäudereinigung Thomas

Grundsatzerklärung zur
Menschenrechtsstrategie

Hinweise

Die Gebäudereinigung Thomas GmbH & Co. KG betrachtet es als ihre Verantwortung, sicherzustellen, dass die Menschenrechte eingehalten und die Umwelt entlang der gesamten Lieferkette geschützt werden. Indem wir uns in diesen Bereichen verantwortungsbewusst verhalten, nehmen wir unsere soziale Verantwortung als Unternehmen wahr und tragen dazu bei, einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben. Wir halten uns stets und überall an die geltenden Gesetze und bekennen uns gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu den folgenden international anerkannten Standards und Rahmenwerken:
• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
• Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
• Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
• Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
• Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik
• OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
• Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen
• Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Diese Grundsatzerklärung gilt für die Gebäudereinigung Thomas GmbH & Co. KG sowie ihre Beteiligung an der TIP-TOP Dienstleistungen GmbH und deren Tochtergesellschaften und Beteiligungen.
Die TIP-TOP Dienstleistungen GmbH erstellt eine eigene Grundsatzerklärung und Ihrer Tochtergesellschaften und Beteiligung.
Die Gebäudereinigung Thomas GmbH & Co. KG und ihre Tochtergesellschaft treten gemeinsam als tiptop Group auf.

Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten

Um die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt in unserem täglichen Handeln sicherzustellen, haben wir im Rahmen unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht spezifische Maßnahmen und Prozesse entwickelt. Die Umsetzung wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und verbessert, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen greifen. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass wir Risiken und Verletzungen von Menschenrechten und Umwelt im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit vorbeugen und Betroffenen Zugang zu Abhilfe- und Beschwerdemöglichkeiten gewähren.
Betriebsinterne Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung liegt beim Vorstand der tiptop Group. Darüber hinaus haben wir einen Menschenrechtsbeauftragten ernannt. Dieser überwacht das Lieferketten-Risikomanagement und stellt sicher, dass unsere Menschenrechtsstrategie in alle Geschäftsprozesse integriert wird.


Durchführung regelmäßiger und anlassbezogener Risikoanalysen
Wesentlicher Bestandteil dieses Risikomanagements ist die regelmäßige und anlassbezogene Durchführung von Risikoanalysen, um potenzielle Risiken und Verstöße im eigenen Geschäftsbereich und bei Lieferanten frühzeitig zu erkennen. Identifizierte Risiken werden priorisiert und durch gezielte Präventionsmaßnahmen adressiert.
Im Rahmen der durchgeführten Risikoanalyse haben wir folgende Risiken ermittelt:
• Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
• Ungleichbehandlung in Beschäftigung
• Vorenthaltung eines angemessenen Lohns
• Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltverunreinigung

Da wir nur wenige Risiken von geringem Ausmaß festgestellt haben, haben wir keine der Risiken zusätzlich priorisiert.

Präventionsmaßnahmen
Die Gebäudereinigung Thomas GmbH & Co. KG setzt sich aktiv für die Umsetzung wirksamer Präventionsmaßnahmen ein, um die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb unserer Geschäftsprozesse und entlang der Lieferkette sicherzustellen. Ein zentraler Bestandteil unserer Bemühungen ist die konsequente Umsetzung einer unserer Menschenrechtsstrategie, die tief in unseren Geschäftsabläufen verankert ist. Diese Strategie umfasst unter anderem die sorgfältige Auswahl unserer Zulieferer, die nach den Vorgaben unseres Verhaltenskodexes für Lieferanten und Geschäftspartner erfolgt. Wir legen großen Wert darauf, dass sich unsere Zulieferer nicht nur zur Einhaltung dieses Kodex verpflichten, sondern diese Verpflichtung auch in die Praxis umsetzen. Darüber hinaus legen wir großen Wert auf die Schulung und Sensibilisierung unserer Mitarbeiter in Bezug auf Menschenrechtsfragen. Durch gezielte Schulungsmaßnahmen stellen wir sicher, dass unsere Mitarbeiter die Bedeutung und die Anforderungen unserer Menschenrechtsstrategie verstehen und in ihrem täglichen Handeln umsetzen.

Abhilfemaßnahmen
Treten unmittelbare Gefahren für Mensch und Umwelt auf, werden diese durch schnelle und effektive Maßnahmen beseitigt. Bei schwerwiegenden Risiken arbeiten wir eng mit unseren direkten Lieferanten zusammen, um die Risiken durch gemeinsam erarbeitete Maßnahmenpläne zu minimieren oder zu beseitigen. Gegebenenfalls behalten wir uns vor, Geschäftsbeziehungen zu beenden, wenn die im Maßnahmenplan festgelegten Ziele nicht erreicht werden.

Beschwerdemechanismus
Wir sind offen für Hinweise und Anregungen von Dritten, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und unsere Praktiken kontinuierlich zu verbessern. Aus diesem Grund haben wir unter https://tiptop.integrityline.com/frontpage ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort finden Sie auch nähere Informationen zu der Ausgestaltung des Verfahrens. Dieses steht Mitarbeitern von der Unternehmen der tiptop Group als auch allen externen Dritten offen und ermöglicht es ihnen, auf Menschenrechts- und Umweltrisiken sowie auf Verstöße durch die tiptop Group oder ihre Lieferanten hinzuweisen. Sollten wir Hinweise auf mögliche Verstöße gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Verpflichtungen erhalten, werden diese geprüft, bewertet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Interne und externe Kommunikation unserer Erwartungen

Wir werden diese Grundsatzerklärung intern und extern kommunizieren und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner entsprechend sensibilisieren. Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt sind ebenfalls Bestandteil unseres Verhaltenskodex. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte werden zum Verhaltenskodex geschult. Weitere Schulungen zum Thema Menschenrechte sind in Vorbereitung. Mit unserem Kodex für Lieferanten und Geschäftspartner machen wir zudem unsere Erwartungen an diese transparent und verbindlich

 

Berichterstattung

Wir sind bestrebt, unsere Grundsätze nicht nur innerhalb unseres Unternehmens, sondern auch in unseren Beziehungen und im Umgang mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern zu leben. Die Gebäudereinigung Thomas GmbH & Co. KG ist sich bewusst, dass die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich sowie bei den Zulieferern ein andauernder Prozess ist. Über unsere Fortschritte in der Umsetzung und Weiterentwicklung berichten wir jährlich in unserem Nachhaltigkeitsbericht sowie in unserem ab dem ersten Quartal 2025 jährlich erscheinenden Bericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Wir sind fest entschlossen, unseren Beitrag zu einer gerechteren und nachhaltigeren Welt zu leisten.
gez. Ramon Thomas und Niels Pfaff
Geschäftsleitung

TIP-TOP Dienstleistungen

Grundsatzerklärung zur
Menschenrechtsstrategie

Hinweise

Die TIP-TOP Dienstleistungen GmbH sieht sich in der Verantwortung, die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen. Durch verantwortungsvolles Handeln in diesen Bereichen nehmen wir unsere soziale Verantwortung als Unternehmen wahr und tragen dazu bei, einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben. Wir halten uns jederzeit und überall an die geltenden Gesetze und bekennen uns in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu den folgenden international anerkannten Standards und Rahmenwerken:
• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
• Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
• Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
• Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
• Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik
• OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
• Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen
• Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Diese Grundsatzerklärung gilt für die TIP-TOP Dienstleistungen GmbH und ihrer Tochtergesellschaften sowie ihrer Beteiligungen.

Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten

Im Rahmen unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht haben wir konkrete Maßnahmen und Prozesse entwickelt, die die Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes in unserem täglichen Handeln sicherstellen. Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und optimiert, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass Risiken und Verletzungen von Menschenrechten und der Umwelt im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit vorgebeugt wird und Betroffene Zugang zu Abhilfe und Beschwerdemöglichkeiten haben.

Betriebsinterne Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung liegt der Geschäftsführung der TIP-TOP Dienstleistungen GmbH. Darüber hinaus haben wir einen Menschenrechtsbeauftragten ernannt, der das Lieferketten-Risikomanagement überwacht und sicherstellt, dass unsere Menschenrechtsstrategie in alle Geschäftsprozesse integriert wird.

Durchführung regelmäßiger und anlassbezogener Risikoanalysen
Wesentlicher Bestandteil dieses Risikomanagements ist die regelmäßige und anlassbezogene Durchführung von Risikoanalysen, um potenzielle Risiken und Verstöße im eigenen Geschäftsbereich und bei Lieferanten frühzeitig zu erkennen. Identifizierte Risiken werden priorisiert und durch gezielte Präventionsmaßnahmen adressiert.
Im Rahmen der durchgeführten Risikoanalyse haben wir folgende Risiken ermittelt:
• Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
• Ungleichbehandlung in Beschäftigung
• Vorenthaltung eines angemessenen Lohns
• Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltverunreinigung

Da wir nur wenige Risiken von geringem Ausmaß festgestellt haben, haben wir keine der Risiken zusätzlich priorisiert.

Präventionsmaßnahmen
Die TIP-TOP Dienstleistungen GmbH setzt sich aktiv für die Umsetzung wirksamer Präventionsmaßnahmen ein, um die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb unserer Geschäftsprozesse und entlang der Lieferkette sicherzustellen. Ein zentraler Bestandteil unserer Bemühungen ist die konsequente Umsetzung einer unserer Menschenrechtsstrategie, die tief in unseren Geschäftsabläufen verankert ist. Diese Strategie umfasst unter anderem die sorgfältige Auswahl unserer Zulieferer, die nach den Vorgaben unseres Verhaltenskodexes für Lieferanten und Geschäftspartner erfolgt. Wir legen großen Wert darauf, dass sich unsere Zulieferer nicht nur zur Einhaltung dieses Kodex verpflichten, sondern diese Verpflichtung auch in die Praxis umsetzen. Darüber hinaus legen wir großen Wert auf die Schulung und Sensibilisierung unserer Mitarbeiter in Bezug auf Menschenrechtsfragen. Durch gezielte Schulungsmaßnahmen stellen wir sicher, dass unsere Mitarbeiter die Bedeutung und die Anforderungen unserer Menschenrechtsstrategie verstehen und in ihrem täglichen Handeln umsetzen.
Abhilfemaßnahmen
Treten unmittelbare Gefahren für Mensch und Umwelt auf, werden diese durch schnelle und effektive Maßnahmen beseitigt. Bei schwerwiegenden Risiken arbeiten wir eng mit unseren direkten Lieferanten zusammen, um die Risiken durch gemeinsam erarbeitete Maßnahmenpläne zu minimieren oder zu beseitigen. Gegebenenfalls behalten wir uns vor, Geschäftsbeziehungen zu beenden, wenn die im Maßnahmenplan festgelegten Ziele nicht erreicht werden.

Beschwerdemechanismus
Wir sind offen für Hinweise und Anregungen von Dritten, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und unsere Praktiken kontinuierlich zu verbessern. Aus diesem Grund haben wir unter https://tiptop.integrityline.com/frontpage ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort finden Sie auch nähere Informationen zu der Ausgestaltung des Verfahrens. Dieses steht Mitarbeitern von der TIP-TOP Dienstleistungen GmbH und ihren Tochtergesellschaften als auch allen externen Dritten offen und ermöglicht es ihnen, auf Menschenrechts- und Umweltrisiken sowie auf Verstöße durch die TIP-TOP Dienstleistungen GmbH oder ihre Lieferanten hinzuweisen. Sollten wir Hinweise auf mögliche Verstöße gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Verpflichtungen erhalten, werden diese geprüft, bewertet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Interne und externe Kommunikation unserer Erwartungen

Wir werden diese Grundsatzerklärung intern und extern kommunizieren und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner entsprechend sensibilisieren. Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt sind ebenfalls Bestandteil unseres Verhaltenskodex. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte werden zum Verhaltenskodex geschult. Weitere Schulungen zum Thema Menschenrechte sind in Vorbereitung. Mit unserem Kodex für Lieferanten und Geschäftspartner machen wir zudem unsere Erwartungen an diese transparent und verbindlich

Berichterstattung

Wir sind bestrebt, unsere Grundsätze nicht nur innerhalb unseres Unternehmens, sondern auch in unseren Beziehungen und im Umgang mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern zu leben. Die TIP-TOP Dienstleistungen GmbH ist sich bewusst, dass die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich sowie bei den Zulieferern ein andauernder Prozess ist. Über unsere Fortschritte in der Umsetzung und Weiterentwicklung berichten wir jährlich in unserem Nachhaltigkeitsbericht sowie in unserem ab dem ersten Quartal 2025 jährlich erscheinenden Bericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Wir sind fest entschlossen, unseren Beitrag zu einer gerechteren und nachhaltigeren Welt zu leisten.

gez. Niels Pfaff und Stefan Gersch
Geschäftsleitung 

Unsere nachhaltigen
Glanzmomente

Wiederaufforstungsprojekt im Westerwald mit Niels Pfaff von der tiptop GROUP

Neue Bäume braucht der Westerwald

Gemeinsam mit HessenForst pflanzen wir über 30.000 Bäume im Westerwald. Als tiptop GROUP tragen wir damit nachhaltig zum Erhalt des heimischen Waldbestands bei. Die Initiative ...
News lesen
zwei grüne illustrierte Tropfen

tiptop Code of Conduct
Lieferanten und Nachunternehmer

Nicht nur die tiptop GROUP, sondern auch ihre Geschäftspartner tragen unternehmerische Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Gesellschaftern, dem Gemeinwesen sowie gegenüber der Umwelt. Das ist uns wichtig und dazu bekennen wir uns.

Code of Conduct Verstöße

Wir stehen zu unserem Wort: Verstöße gegen einen unserer Werte, das Lieferkettenschutzgesetz oder dem Code of Conduct nehmen wir sehr ernst.

Sollten Sie einen solchen festgestellt haben, bitten wir Sie um eine Meldung, damit wir uns dem Thema annehmen können: compliance@tiptop.whistleblowermail.com
Über unser Hinweisgebersystem können Sie schnell und einfach Bedenken zu Fehlverhalten melden:
Zum Compliance Portal: https://tiptop.integrityline.com/frontpage
Anonyme Hinweise nimmt ein externer Ombudsmann entgegen:
saucken(at)svs-legal.de

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