Code of Conduct

Lieferanten und Nachunternehmer

Die Arbeit der tiptop Dienstleistungen GmbH (im Folgenden: „tiptop“) wird sowohl von hohen Qualitätsansprüchen als auch der ständigen Suche und Bereitschaft zur Innovation bestimmt. Durch unsere Leistungen und Dienstleistungen haben wir uns Vertrauen und Respekt erworben. Unser guter Ruf beruht gerade auch auf unserem Willen und Bereitschaft zu Fairness und Integ-rität und ist ein entscheidender Baustein für den Erfolg unseres Unternehmens.
tiptop trägt unternehmerische Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Gesellschaftern, dem Gemeinwesen sowie gegenüber der Umwelt. Zu dieser unternehmerischen Verantwortung gehört, dass tiptop sich jederzeit und überall an geltende Gesetze hält, ethische Grundsätze und Werte respektiert und nachhaltig handelt und auf ihre Geschäftspartner einwirkt, damit auch die-se ihrer Verantwortung gerecht werden. Mit dem Verhaltenskodex / Code of Conduct hat sich tiptop verbindliche Leitlinien für verantwortungsvolles Handeln auferlegt.
Mit diesem Code of Conduct (Verhaltenskodex) für Lieferanten und Nachunternehmer macht tiptop ihre Erwartung gegenüber diesen Geschäftspartnern transparent und verbindlich.

Illustration einer rosanen Putzflasche und bunten Sternen

Code of Conduct
Lieferanten und
Nachunternehmer

1. Anwendungsbereich

tiptop erwartet, dass auch ihre Lieferanten und Nachunternehmer (d.h. jeder Vertragspartner, der tiptop mit Waren, Materialien oder Dienstleistungen versorgt) sowie deren Mitarbeiter ver-antwortungsvoll handeln und sich den in diesem tiptop Code of Conduct für Lieferanten und Nachunternehmer aufgeführten Grundprinzipien verpflichten. Sofern die Lieferanten oder Nach-unternehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit tiptop Dritte (z.B. Subunternehmer oder Vertreter) beauftragen, erwartet tiptop, dass sich diese Dritten ebenfalls an die in diesem Conduct für Lieferanten und Nachunternehmer festgelegten Grundprinzipen halten.
tiptop behält sich das Recht vor, im Einzelfall die Einhaltung der im Nachgang genannten Anfor-derungen beim Lieferanten oder Geschäftspartner durch Experten nach vorheriger Ankündigung und in Anwesenheit von Vertretern des Geschäftspartners, zu den regulären Geschäftszeiten und im Einklang mit dem jeweils anwendbaren Recht, insbesondere unter Beachtung der Datenschutzgesetze, vor Ort zu prüfen.

2. Unternehmerische Verantwortung

Aus der unternehmerischen Verantwortung ergibt sich die Verpflichtung zur Einhaltung von Rechts und aller geltenden Gesetze. tiptop erwartet von Lieferanten und Nachunternehmern insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.


2.1 Menschenrechte


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop achten und schützen die weltweit geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte als fundamentale und allgemeingültige Vorgaben. Dazu zählt insbesondere auch, dass die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop weder Zwangsarbeit noch Kinderarbeit einsetzen.


2.2 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop diskriminieren niemanden aufgrund von ethni-scher, nationaler oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Al-ter, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, oder sonstiger gesetzlich ge-schützter Merkmale, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Dies gilt insbesondere für indigene Völker und andere gesellschaftliche Minderheiten.


2.3 Ethische Rekrutierung


Die Lieferanten und Nachunternehmer der TIP-TOP stellen sicher, dass die Einstellung von Ar-beitnehmern sowie der gesamte Einstellungsprozess (Auswahlverfahren) nach rechtmäßigen, nichtdiskriminierenden, objektiv ethisch einwandfreien Verfahren und Methoden erfolgen. Die Wahrung von Menschenrechten steht im Mittelpunkt des Einstellungsprozesses. Irreführun-gen/Schikanierungen werden im Prozess nicht geduldet. Arbeitsverhältnisse werden im gegen-seitigen Einvernehmen vereinbart und schriftlich festgehalten.


2.4 Vereinigungsfreiheit


Das Grundrecht aller Mitarbeiter, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu bilden und ihnen beizutreten, wird anerkannt. Wo dieses Recht durch lokale Gesetze beschränkt ist, sollen alternative, gesetzeskonforme Möglichkeiten der Arbeitnehmervertretung gefördert werden.


2.5 Produktsicherheit


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop beachten alle jeweils anwendbaren produktsi-cherheitsrechtlichen Vorschriften und Vorgaben, insbesondere die gesetzlichen Vorgaben betreffend die Sicherheit, Kennzeichnung und Verpackung von Produkten sowie die Verwendung gefährlicher Stoffe und Materialien.


2.6 Sicherheit am Arbeitsplatz und Arbeitszeiten


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop halten sich an die jeweils anwendbaren gesetz-lichen Vorgaben. Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop halten sich auch an die Anfor-derungen des tiptop Standorts für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, wenn sie dort tätig sind. Sie unterstützen die Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Arbeitszeit entspricht mindestens den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben bzw. den Mindestnormen der jeweiligen nationalen Wirtschaftsbereiche.


2.7 Einsatz von Sicherheitskräften


Die Lieferanten und Nachunternehmer der TIP-TOP stellen sicher, dass alle eingesetzten Si-cherheitskräfte und Sicherheitsbeauftragte zum Schutz des Unternehmens, seiner Belegschaft geltendes Recht einhalten und Menschenrechtsverletzungen ausgeschlossen werden.


2.8 Schaffung und Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop verbessern ihre Arbeitsschutzleistung kontinu-ierlich. Lieferanten und Nachunternehmer führen dazu idealerweise geeignete Arbeitsschutzma-nagementsysteme ein (z. B. nach ISO 45001 oder äquivalent).


2.9 Mindestlohn


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop sorgen für eine angemessene Entlohnung ihrer Mitarbeiter, die dem rechtlich gültigen und zu garantierenden Minimum mindestens entspricht. Sollten gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen nicht vorliegen, orientiert sich die Entloh-nung an den branchenspezifischen, ortsüblichen, tariflichen Vergütungen.


2.10 Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungs- voller Rohstofflieferketten


Die Lieferanten und Nachunternehmer der tiptop kommen ihrer Sorgfaltspflicht für eine verant-wortungsvolle Lieferkette für Rohstoffe nach. Dazu gehört gegebenenfalls die Verbesserung der Transparenz inner- halb der eigenen Lieferkette bis zur Rohstoffgewinnung und das Einleiten von geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos für schwere Menschenrechtsverlet-zungen, wie Kinder- und Zwangsarbeit, Sklaverei sowie der direkten oder indirekten Finanzie-rung von bewaffneten Gruppen.

3. Umwelt- und Klimaschutz

tiptop will einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Von Lieferanten und Nachunter-nehmern erwartet tiptop insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.


3.1 Einhaltung rechtlicher Vorgaben


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop über- nehmen Verantwortung im Hinblick auf die Belange des Umweltschutzes und halten sich an alle gesetzlichen Vorgaben betreffend Um-weltschutz und Nachhaltigkeit.


3.2 Energie- und Ressourceneffizienz steigern


Die Lieferanten und Nachunternehmer der TIP-TOP setzen sämtliche Ressourcen sparsam ein und minimieren die Belastung von Luft, Wasser und Boden. Weitere Umwelteinflüsse, bspw. Lärmemissionen werden in den notwendigen Prozessen bestmöglich vermieden oder reduziert. Die Lieferanten und Nachunternehmer leisten einen Beitrag zur Reduktion des Verbrauchs von Energie, Wasser und anderer natürlicher Rohstoffe sowie zur Dekarbonisierung der Wirtschaft durch Verminderung von CO2-Emissionen.


3.3 Wiederverwendung und Recycling


Die Lieferanten und Nachunternehmer der TIP-TOP verwenden Materialien und Produkte (so-weit dies technisch und rechtlich möglich ist) wieder. Am Ende des Lebenszyklus werden Rest-stoffe ordnungsgemäß der weiteren stofflichen Verwertung bzw. Behandlung gemäß den rechtli-chen Bestimmungen zugeführt.

3.4 Einhaltung Land-, Wald- und Wasserrechte keine Beteiligung an Zwangsräumung


Die Lieferanten und Nachunternehmer der TIP-TOP beteiligen sich nicht am widerrechtlichen Entzug von Landflächen, Wäldern und Gewässern zur Erschließung neuer Nutzungsflächen. Ebenso wird die Beteiligung an widerrechtlichen Zwangsräumen und Nutzungen nicht geduldet.


3.5 Artenvielfalt, Landnutzung und Entwaldung

Die Lieferanten und Nachunternehmer der TIP-TOP setzen Güter und Materialien ein, deren Herstellung bzw. Gewinnung ohne widerrechtliche Landnahme, illegaler Rodung oder bergwerk-licher Ausbeutung gewonnen werden.
Sie vermeiden die negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt, die Landnutzung und die Ge-wässernutzung zum Schutz der Lebensgrundlage von Mensch und Tier.


3.6 Schaffung und Anwendung von Umweltmanagementsystemen

Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop verbessern ihre Umweltleistung kontinuierlich. Lieferanten und Nachunternehmer mit Produktionsstandorten führen dazu idealerweise geeigne-te Umweltmanagementsysteme ein (z. B. nach ISO 14001).

4. Vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen

Offenheit und Transparenz sind der Schlüssel für Glaubwürdigkeit und Vertrauen im geschäftli-chen Verkehr. tiptop erwartet von Lieferanten und Nachunternehmern insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.


4.1 Vermeidung von Interessenskonflikten


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop treffen ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien und lassen sich nicht von persönlichen Interessen und Beziehun-gen beeinflussen.


4.2 Korruptionsverbot


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop tolerieren keine Korruption. Sie stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Bestechungsgelder, Schmiergelder, unzulässige Spenden oder sonstige unzulässige Zahlungen oder Vorteile gegenüber Kunden, Amtsträgern oder sonstigen Dritten gewähren, anbieten oder von diesen annehmen. Das gilt auch für sog. „Facilitation Payments“ (z.B. rechtswidrige Zahlungen zur Beschleunigung von routinemäßig anfallenden Verwaltungsangelegenheiten).


4.3 Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen


Die Lieferanten und Nachunternehmer der TIP-TOP beachten die Einhaltung aller jeweils gelten-den Gesetze bei der Ein- und Ausfuhr von Waren, Dienstleistungen und Informationen. Sanktio-nen/Wirtschaftsembargos im Rahmen der Gesetze und Verordnungen werden bei den wirt-schaftlichen Aktivitäten beachtet.


4.4 Geschenke, Bewirtungen und Einladungen


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop bieten tiptop Mitarbeitern oder Dritten weder direkt noch mittelbar unangemessene Vorteile in Form von Geschenken, Bewirtungen oder Ein-ladungen zur unzulässigen Beeinflussung an. Auch erbitten und nehmen sie solche unangemes-senen Vorteile nicht an.


4.5 Staat als Kunde und Umgang mit Behörden


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop halten im Umgang mit Regierungen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen die strikten gesetzlichen Vorgaben ein. Sie beachten bei der Teil-nahme von öffentlichen Ausschreibungen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und die Regeln des freien und fairen Wettbewerbs.

5. Faires Marktverhalten

tiptop ist ein fairer und verantwortungsvoller Marktteilnehmer und hält sich an vertragliche Ver-pflichtungen. tiptop erwartet dies auch von Lieferanten und Nachunternehmern, insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.


5.1 Freier Wettbewerb


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop halten sich an die geltenden Kartellgesetze. Sie treffen insbesondere keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden und missbrauchen keine möglicherweise gegebene marktbeherrschende Stellung.


5.2 Geldwäsche


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop unterhalten nur mit solchen Geschäftspartnern Geschäftsbeziehungen, von deren Integrität sie überzeugt sind. Sie achten darauf, dass die je-weils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegen Geldwäsche nicht verletzt werden.


5.3 Geschäftsinformationen


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop veröffentlichen Geschäftsdaten und berichten über ihre Geschäftstätigkeit wahrheitsgetreu und im Einklang mit den jeweils geltenden Gesetzen.

6. Schutz von Daten, Geschäftsgeheimnisse und Unternehmensvermögen

Vertrauliche Daten, Geschäftsgeheimnisse und Unternehmensvermögen müssen geschützt werden. tiptop erwartet von Lieferanten und Nachunternehmern insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.

6.1 Datenschutz


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop beachten alle jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Betroffenen.


6.2 Schutz von Know-how, Patenten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop respektieren das Know-how, die Patente, Be-triebs- und Geschäfts- geheimnisse von tiptop, tiptops Kunden und sonstigen Dritten. Sie geben derartige Informationen nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von tiptop oder in sonstiger unzulässiger Weise an Dritte weiter. Die Lieferanten verpflichten sich keiner Plagiate zu bedienen, diese zu erwerben, zu nutzen oder weiterzugeben. Alle gelieferten Gü-ter/Materialien stammen von den schutzrechtehaltenden Her-stellern und deren Handelsorganisation.


6.3 Umgang mit Unternehmensvermögen


Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop respektieren das materielle und immaterielle Vermögen von tiptop und tiptops Kunden und setzen dieses nicht für unlautere oder betriebsfremde Zwecke ein. Sie tragen dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiter ebenso wie etwaige im Rah-men der Geschäftsbeziehung von ihnen eingesetzte Dritte das Vermögen von tiptop weder beschädigen noch missbräuchlich verwenden.

7. Beschwerdeverfahren und Schutz vor Vergeltungs-Maßnahmen

7.1 Beschwerdeverfahren

Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop gewähren ihren Mitarbeitern, sowie denen ihrer Lieferanten und Nachunternehmen, die Möglichkeit, sich im Falle von Zweifeln an der Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen an eine unternehmenseigene Beschwerdestelle oder an die Stellen von tiptop zu wenden.
compliance@tiptop.whistleblowermail.com

Zum Comliance Portal: https://tiptop.integrityline.com/frontpage

7.2 Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen

Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop versichern, ihre Mitarbeiter, die sich in gutem Glauben an die o.g. Beschwerdestellen wenden, vor Drohungen, Belästigungen oder anderen nachteiligen Maßnahmen zu schützen. Hinweisgeber haben insbesondere keine Kündigung zu befürchten.

8. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen den Code of Conduct für Lieferanten und Nachunternehmer

Hält sich ein Lieferant oder Nachunternehmer von tiptop nicht an die in diesem Code of Conduct niedergelegten Grundprinzipien, ist tiptop berechtigt, die Geschäftsbeziehung zu diesem Lieferanten oder Nachunternehmer durch außerordentliche Kündigung zu beenden. Es liegt im Er-messen von tiptop auf derartige Konsequenzen zu verzichten und stattdessen alternative Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Lieferant oder Nachunternehmer glaubhaft versichert und nachweisen kann, dass er unverzüglich Gegenmaßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Verstöße eingeleitet hat.

Code of Conduct Verstöße

Wir stehen zu unserem Wort: Verstöße gegen einen unserer Werte, das Lieferkettenschutzgesetz oder dem Code of Conduct nehmen wir sehr ernst.

Sollten Sie einen solchen festgestellt haben, bitten wir Sie um eine Meldung, damit wir uns dem Thema annehmen können: compliance@tiptop.whistleblowermail.com
Über unser Hinweisgebersystem können Sie schnell und einfach Bedenken zu Fehlverhalten melden:
Zum Compliance Portal: https://tiptop.integrityline.com/frontpage
Anonyme Hinweise nimmt ein externer Ombudsmann entgegen:
saucken(at)svs-legal.de