Code of Conduct
Lieferanten und
Nachunternehmer
tiptop erwartet, dass auch ihre Lieferanten und Nachunternehmer (d.h. jeder Vertragspartner, der tiptop mit Waren, Materialien oder Dienstleistungen versorgt) sowie deren Mitarbeiter verantwortungsvoll handeln und sich den in diesem tiptop Code of Conduct für Lieferanten und Nachunternehmer aufgeführten Grundprinzipien verpflichten. Sofern die Lieferanten oder Nachunternehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit tiptop Dritte (z.B. Subunternehmer oder Vertreter) beauftragen, erwartet tiptop, dass sich diese Dritten ebenfalls an die in diesem Conduct für Lieferanten und Nachunternehmer festgelegten Grundprinzipen halten.
tiptop behält sich das Recht vor, im Einzelfall die Einhaltung der im Nachgang genannten Anforderungen beim Lieferanten oder Geschäftspartner durch Experten nach vorheriger Ankündigung und in Anwesenheit von Vertretern des Geschäftspartners, zu den regulären Geschäftszeiten und im Einklang mit dem jeweils anwendbaren Recht, insbesondere unter Beachtung der Datenschutzgesetze, vor Ort zu prüfen.
Aus der unternehmerischen Verantwortung ergibt sich die Verpflichtung zur Einhaltung des Rechts und aller geltenden Gesetze. tiptop erwartet von Lieferanten und Nachunternehmern insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.
2.1 Menschenrechte
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop achten und schützen die weltweit geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte als fundamentale und allgemeingültige Vorgaben. Dazu zählt insbesondere auch, dass die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop weder Zwangsarbeit noch Kinderarbeit einsetzen.
2.2 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop diskriminieren niemanden aufgrund von ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
2.3 Vereinigungsfreiheit
Das Grundrecht aller Mitarbeiter, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu bilden und ihnen beizutreten, wird anerkannt. Wo dieses Recht durch lokale Gesetze beschränkt ist, sollen alternative, gesetzeskonforme Möglichkeiten der Arbeitnehmervertretung gefördert werden.
2.4 Produktsicherheit
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop beachten alle jeweils anwendbaren produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften und Vorgaben, insbesondere die gesetzlichen Vorgaben betreffend die Sicherheit, Kennzeichnung und Verpackung von Produkten sowie die Verwendung gefährlicher Stoffe und Materialien.
2.5 Sicherheit am Arbeitsplatz und Arbeitszeiten
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop halten sich an die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben. Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop halten sich auch an die Anforderungen des tiptop Standorts für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, wenn sie dort tätig sind. Sie unterstützen die Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Arbeitszeit entspricht mindestens den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben bzw. den Mindestnormen der jeweiligen nationalen Wirtschaftsbereiche.
2.6 Schaffung und Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop verbessern ihre Arbeitsschutzleistung kontinuierlich. Lieferanten und Nachunternehmer führen dazu idealerweise geeignete Arbeitsschutzmanagementsysteme ein (z. B. nach ISO 45001 oder äquivalent).
2.7 Mindestlohn
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop sorgen für eine angemessene Entlohnung ihrer Mitarbeiter, die dem rechtlich gültigen und zu garantierenden Minimum mindestens entspricht. Sollten gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen nicht vorliegen, orientiert sich die Entlohnung an den branchenspezifischen, ortsüblichen, tariflichen Vergütungen.
2.8 Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungs- voller Rohstofflieferketten
Die Lieferanten und Nachunternehmer der tiptop kommen ihrer Sorgfaltspflicht für eine verantwortungsvolle Lieferkette für Rohstoffe nach. Dazu gehört gegebenenfalls die Verbesserung der Transparenz inner- halb der eigenen Lieferkette bis zur Rohstoffgewinnung und das Einleiten von geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos für schwere Menschenrechtsverletzungen, wie Kinder- und Zwangsarbeit, Sklaverei sowie der direkten oder indirekten Finanzierung von bewaffneten Gruppen.
tiptop will einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Von Lieferanten und Nachunternehmern erwartet tiptop insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.
3.1 Einhaltung rechtlicher Vorgaben
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop übernehmen Verantwortung im Hinblick auf die Belange des Umweltschutzes und halten sich an alle gesetzlichen Vorgaben betreffend Umwelt und Nachhaltigkeit.
3.2 Energie- und Ressourceneffizienz steigern
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop setzen natürliche Ressourcen sparsam ein und minimieren die Belastung von Luft, Wasser und andere Umwelteinflüsse in ihren Produktionsprozessen und Produkten. Sie leisten einen Beitrag zur Reduktion des Verbrauchs von Energie, Wasser und anderer natürlicher Rohstoffe sowie der CO2-Emissionen.
3.3 Schaffung und Anwendung von Umweltmanagementsystemen
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop verbessern ihre Umweltleistung kontinuierlich. Lieferanten und Nachunternehmer mit Produktionsstandorten führen dazu idealerweise geeignete Umweltmanagementsysteme ein (z. B. nach ISO 14001).
Offenheit und Transparenz sind der Schlüssel für Glaubwürdigkeit und Vertrauen im geschäftlichen Verkehr. tiptop erwartet von Lieferanten und Nachunternehmern insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.
4.1 Vermeidung von Interessenskonflikten
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop treffen ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien und lassen sich nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen beeinflussen.
4.2 Korruptionsverbot
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop tolerieren keine Korruption. Sie stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Bestechungsgelder, Schmiergelder, unzulässige Spenden oder sonstige unzulässige Zahlungen oder Vorteile gegenüber Kunden, Amtsträgern oder sonstigen Dritten gewähren, anbieten oder von diesen annehmen. Das gilt auch für sog. „Facilitation Payments“ (z.B. rechtswidrige Zahlungen zur Beschleunigung von routinemäßig anfallenden Verwaltungsangelegenheiten).
4.3 Geschenke, Bewirtungen und Einladungen
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop bieten tiptop Mitarbeitern oder Dritten weder direkt noch mittelbar unangemessene Vorteile in Form von Geschenken, Bewirtungen oder Einladungen zur unzulässigen Beeinflussung an. Auch erbitten und nehmen sie solche unangemessenen Vorteile nicht an.
4.4 Staat als Kunde und Umgang mit Behörden
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop halten im Umgang mit Regierungen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen die strikten gesetzlichen Vorgaben ein. Sie beachten bei der Teilnahme von öffentlichen Ausschreibungen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und die Regeln des freien und fairen Wettbewerbs.
tiptop ist ein fairer und verantwortungsvoller Marktteilnehmer und hält sich an vertragliche Verpflichtungen. tiptop erwartet dies auch von Lieferanten und Nachunternehmern, insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.
5.1 Freier Wettbewerb
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop halten sich an die geltenden Kartellgesetze. Sie treffen insbesondere keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden und missbrauchen keine möglicherweise gegebene marktbeherrschende Stellung.
5.2 Geldwäsche
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop unterhalten nur mit solchen Geschäftspartnern Geschäftsbeziehungen, von deren Integrität sie überzeugt sind. Sie achten darauf, dass die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegen Geldwäsche nicht verletzt werden.
5.3 Geschäftsinformationen
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop veröffentlichen Geschäftsdaten und berichten über ihre Geschäftstätigkeit wahrheitsgetreu und im Einklang mit den jeweils geltenden Gesetzen.
Vertrauliche Daten, Geschäftsgeheimnisse und Unternehmensvermögen müssen geschützt werden. tiptop erwartet von Lieferanten und Nachunternehmern insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.
6.1 Datenschutz
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop beachten alle jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Betroffenen.
6.2 Schutz von Know-how, Patenten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop respektieren das Know-how, die Patente, Betriebs- und Geschäfts- geheimnisse von tiptop, tiptops Kunden und sonstigen Dritten. Sie geben derartige Informationen nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von tiptop oder in sonstiger unzulässiger Weise an Dritte weiter.
6.3 Umgang mit Unternehmensvermögen
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop respektieren das materielle und immaterielle Vermögen von tiptop und tiptops Kunden und setzen dieses nicht für unlautere oder betriebsfremde Zwecke ein. Sie tragen dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiter ebenso wie etwaige im Rahmen der Geschäftsbeziehung von ihnen eingesetzte Dritte das Vermögen von tiptop weder beschädigen noch missbräuchlich verwenden.
7.1 Beschwerdeverfahren
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop gewähren ihren Mitarbeitern, sowie denen ihrer Lieferanten und Nachunternehmen, die Möglichkeit, sich im Falle von Zweifeln an der Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen an eine unternehmenseigene Beschwerdestelle oder an die Stellen von tiptop zu wenden.
compliance(at)tip-top-online.de
Ebenso steht unseren Lieferanten ein externer Ombudsmann zur Verfügung, der Hinweise ggfs. auch anonym entgegen nimmt unter der E-Mail Adresse: saucken(at)svs-legal.de
7.2 Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Die Lieferanten und Nachunternehmer von tiptop versichern, ihre Mitarbeiter, die sich in gutem Glauben an die o.g. Beschwerdestellen wenden, vor Drohungen, Belästigungen oder anderen nachteiligen Maßnahmen zu schützen. Hinweisgeber haben insbesondere keine Kündigung zu befürchten.
Hält sich ein Lieferant oder Nachunternehmer von tiptop nicht an die in diesem Code of Conduct niedergelegten Grundprinzipien, ist tiptop berechtigt, die Geschäftsbeziehung zu diesem Lieferanten oder Nachunternehmer durch außer- ordentliche Kündigung zu beenden. Es liegt im Ermessen von tiptop auf derartige Konsequenzen zu verzichten und stattdessen alternative Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Lieferant oder Nachunternehmer glaubhaft versichert und nachweisen kann, dass er unverzüglich Gegenmaßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Verstöße eingeleitet hat.
Zwickau, im Juni 2021
Code of Conduct Verstöße
Wir stehen zu unserem Wort: Verstöße gegen einen unserer Werte oder dem Code of Conduct nehmen wir sehr ernst. Sollten Sie einen solchen festgestellt haben, bitten wir Sie um eine Meldung, damit wir uns dem Thema annehmen können:
compliance(at)tip-top-online.de
Anonyme Hinweise nimmt ein externer Ombudsmann entgegen:
saucken(at)svs-legal.de