tiptop Credo

Wir glauben daran, dass wir glänzen können – aber das nur gemeinsam mit euch. 

Dieses Credo beinhaltet unsere fünf Werte, mit denen wir unsere Vision umsetzen wollen. 

Unser Wunsch ist es, nach diesen Werten zu leben und diese intern, aber auch extern zu wahren.

Unsere Werte
die uns zum Glänzen bringen

Code of Conduct und
Corporate
Social Responsibility

1. Zwecke

Mit unseren Darstellungen zu unternehmerischer Verantwortung und unserem Verhaltenskodex bekennt sich die Geschäftsführung der tiptop GROUP (im Folgenden: tiptop) zu seiner Verpflichtung zu verantwortungsbewusstem, ethisch einwandfreiem und rechtmäßigem Handeln.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, diese Verpflichtung ebenfalls zur Richt-schnur ihres Handelns zu machen.

2. Definition

Der Verhaltenskodex beschreibt und erläutert Ziele und Regeln, die unsere Verpflichtung zu verantwortungsbewusstem, ethisch einwandfreiem und rechtmäßigem Handeln widerspiegeln.


1.1       Gesetzestreue


tiptop bekennt sich zur Gesetzestreue zu ethischem Verhalten. Alle Mitarbeiter haben die geltenden Gesetze und behördlichen Vorschriften zu respektieren und zu befolgen. Bei Auslandstätigkeiten und Auslandsgeschäften sind zudem über die Einhaltung der dort geltenden Gesetze und Vorschriften hinaus die wesentlichen in dem betreffenden Land geltende gesellschaftlichen Normen zu beachten.
Die Geschäftsführung von tiptop bekennt sich ausdrücklich zu diesen Grundsätzen und verpflichtet alle Mitarbeiter, ihre Tätigkeit ebenfalls an den Grundsätzen und Richtlinien auszurichten. Missachtungen und Umgehungen werden weder akzeptiert noch toleriert. Die Einhaltung der Regeln wird auch von allen Geschäftspartnern erwartet.


1.2       Integrität

Keine Korruption / Bestechung
tiptop duldet keinerlei Form von Bestechung oder Korruption und wacht über die Einhaltung dieses Grundsatzes durch ihre Mitarbeiter.
Darüber hinaus sind auch Situationen strikt zu vermeiden, die zwar an sich keine Bestechung oder Korruption darstellen, aber dennoch den Anschein erwecken, dass sachfremde Erwägungen Entscheidungen von tiptop oder von Kunden, Lieferanten, Amtsträgern oder sonstigen Dritten beeinflussen haben könnten.
Mitarbeiter dürfen von Kunden, Lieferanten oder sonstige Dritte keine Dienstleistungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile fordern oder annehmen, die ihr Verhalten hinsichtlich der Tätigkeit für tiptop beeinflussen oder beeinflussen könnten. Kein Mitarbeiter darf Kunden, Lieferanten, Amtsträgern oder sonstige Dritte Dienstleistungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, damit dieser oder ein Dritter tiptop in unlauter Weise bevorzugt.
Geschenke und Einladungen müssen sich vor diesem Hintergrund in einem angemessenen Rahmen halten und dürfen nicht darauf abzielen und auch nicht den Anschein erwecken, dass sie Geschäftsentscheidungen in unredlicher Weise beeinflussen sollen. Die Beurteilung der Frage, ob Geschenke oder Einladungen angemessen sind, bestimmt sich nach der üblichen Geschäftspraxis. Dabei sind auch länderspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Jeglicher Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit ist zu vermeiden. Die Annahme direkter finanzieller Zuwendungen ist ausnahmslos untersagt.
Soziales Engagement ist uns wichtig. Spenden dürfen indes nicht dazu gewährt werden, um Entscheidungen zu unseren Gunsten zu beeinflussen.


Faires Wettbewerbsverhalten

tiptop ist den Prinzipien der Marktwirtschaft und des fairen Wettbewerbs verpflichtet. Die Geschäftstätigkeit von tiptop wird ausschließlich nach dem Leistungsprinzip und auf der Grundlage des freien, ungehinderten Wettbewerbs betrieben. Lieferanten, Nachunternehmer, Berater oder Sonstige Partner werden nur nach sorgfältiger und objektiver Leistungsbeurteilung ausgewählt. tiptop hält sich an ihre gesetzliche Verpflichtung, geschäftliche Entscheidungen im besten Interesse des Unternehmens unabhängig von Absprache oder Übereinkommen mit Wettbewerbern zu treffen. Die exzellente Qualität unserer Dienstleistungen ist der Schlüssel zum Erfolg von tiptop.


Umgang mit Interessenkonflikten


Jeder Mitarbeiter hat dafür zu sorgen, dass seine privaten Interessen nicht mit den Unternehmensinteressen in Konflikt geraten.
Ein Interessenkonflikt liegt dann vor, wenn ein Mitarbeiter oder einer seiner Familienangehörigen in außerdienstliche Aktivitäten eingebunden ist, die die Objektivität des Mitarbeiters bei der Durchführung seiner dienstlichen Aufgaben beeinträchtigen können. Solche Aktivitäten umfassen insbesondere Nebentätigkeiten bspw. bei Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern.

Transparenz der Buchführung


Finanzielle Integrität und Verantwortung bilden die Grundlage für ethische Geschäftspraktiken und spiegeln diese wider. Deswegen müssen alle finanziellen Aufzeichnungen vollständig und korrekt sein und die wahre Natur der Transaktionen und Aktivitäten, die sie dokumentieren, klar erkennen lassen. Die interne und ggf. externe Berichterstattung stimmt mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften und Standards überein.


Wahrung technischer Schutzrechte


tiptop respektiert die Innovation und technischen Schutzrechte anderer Unternehmen und verwendet nur Originalprodukte und keine Plagiate in Form von unrechtmäßigen Kopien, Fälschungen oder Nachahmerprodukte.
 
Ausfuhrkontrolle und Wirtschaftssanktionen


tiptop stellt durch regelmäßige Überprüfungen sicher, dass keiner ihrer Geschäftspartner oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einschlägigen Sanktionslisten geführt wird. Soweit tiptop den Vorschriften der Ausfuhrkontrolle unterliegen sollte, respektiert tiptop die entsprechenden Vorschriften.


1.3       Umgang mit Unternehmenseigentum und Geschäftsgeheimnissen


Unternehmenseigentum


Mit Unternehmenseinrichtungen und Unternehmenseigentum ist schonend umzugehen. Jeder Mitarbeiter von tiptop ist zum Schutz der Unternehmenswerte verpflichtet. Die Unternehmenswerte dürfen nur für zulässige Geschäftszwecke, keinesfalls für rechtswidrige Zwecke verwendet werden. Eine Nutzung von Unternehmenseigentum und Unternehmenseinrichtungen für private Zwecke ist – soweit nicht vertraglich ausdrücklich gestattet – untersagt.


1.4       Verbot von Zwangsarbeit, illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Kinderarbeit


tiptop wenden sich entschieden gegen Zwangsarbeit. Kinderarbeit ist verboten. Die Einhaltung dieser Grundsätze wird auch von allen Geschäftspartnern erwartet.
Wir verurteilen im Übrigen jede Form der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit. Illegale Beschäftigung begünstigt leistungsschwache Mitbewerber, die Preisdumping betreiben und damit rechtskonform agierenden Unternehmen Schaden zufügen. Legale Arbeitsplätze – auch in unserem Unternehmen – werden dadurch gefährdet und die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindert. Illegale Beschäftigung untergräbt den Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme unseres Gemeinwesens.
Die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben und Regelungen bei der Beschäftigung unserer eigenen Mitarbeiter hat oberste Priorität. Das gilt insbesondere für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards (insbesondere der Allgemeinverbindlich erklärten Rahmen- und Lohntarifverträge im Gebäudereiniger Handwerk) und für unsere Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungen und Versorgungseinrichtungen. Aber auch für den Einsatz von Nachunternehmern tragen wir Verantwortung.


1.5       Wahrung von Arbeitnehmerrechten


Jeder Mitarbeiter wird angemessen entlohnt, mindestens nach den anzuwendenden Lohn- und Rahmentarifverträgen des Gebäudereiniger Handwerkes.
Gesetzliche Regelungen bezüglich der Arbeitszeit werden eingehalten.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht Gewerkschaften zu bilden oder solchen beizutreten. Selbst bei streitigen Auseinandersetzungen werden Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen oder Gewerkschaften nicht diskriminiert.
tiptop Dienstleistungen schafft eine sichere Arbeitsumgebung und fördert so die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter sowohl in physischer als auch in psychischer Hinsicht. Hierzu werden Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz eingehalten, riskantes Verhalten vermieden und gefährliche Situationen, sofern sie entstanden sind, erkannt und beseitigt. Illegale Drogen und Alkohol sind am Arbeitsplatz verboten.
tiptop Dienstleistungen hat die ISO 45001 eingeführt und auditieren lassen, um auch beim Gesundheits- und Arbeitsschutz für seine Belegschaft nachvollziehbare verlässliche Normen und Kontrollen anzuwenden.


1.6       Ethische Rekrutierung


Die tiptop stellt sicher, dass die Einstellung von Arbeitnehmern nach rechtmäßigen und allgemeinen Arbeitsnormen erfolgen und dabei die Menschenrechte geachtet werden. Irreführungen / Schikanierungen werden nicht geduldet. Arbeitsverhältnisse werden in gegenseitigem Einvernehmen vertraglich dokumentiert.


1.7       Umgang mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern


Geschäftspartner


Unsere Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) stehen im Mittelpunkt unserer Aktivitäten. Die Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern sollen von gegenseitiger Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit geprägt sein. Die Geschäftspartner erwarten von uns Aufrichtigkeit im Handeln, Höflichkeit im Umgang, Respekt und Fairness. Dazu gehören auch, dass Entscheidungen transparent und nachvollziehbar getroffen und kommuniziert werden.


Mitarbeiter


tiptop ist darauf bedacht, allen Personen gleiche berufliche Chancen zu bieten und erwartet von allen Mitarbeitern, dass sie die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen achten. Jedes auf Einschüchterung zielende Verhalten ist untersagt, ob im Büro, im betriebsinternen oder kundenbezogenen Rahmen oder auch durch Nutzung unserer IT-Systeme.
tiptop verbietet Diskriminierung von Mitarbeitern und Stellenbewerbern aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Alter, Religion, sexueller Orientierung, Ehestand, Herkunft, Behinderung, Abstammung oder politischen Meinungen bzw. sonstigen Merkmalen.
Beleidigendes, belästigendes oder verletzendes Benehmen von Mitarbeitern oder Kundenvertretern gegenüber Kolleginnen und Kollegen ist nicht akzeptabel, gleich, ob verbaler, physischer oder visueller Natur. Beispiele hierfür sind u.a. abfällige Bemerkungen aufgrund rassischer, ethnischer oder sonstiger Merkmale, die unter dem besonderen Schutze des Gesetzes stehen, sowie unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche.


1.8       Gesellschaftliche Verantwortung


Private Betätigungen


Die private Betätigung eines Mitarbeiters in Vereinen, Parteien oder sonstige gesellschaftlichen, politischen oder sozialen Einrichtungen oder Verbänden wird von tiptop begrüßt. Die Inanspruchnahme darf die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Mitarbeiters allerdings nicht gefährden.


1.9       Schutz der Umwelt


Der verantwortliche Umgang mit der Umwelt gehört zum Selbstverständnis von tiptop. Jeder Mitarbeiter soll die natürlichen Ressourcen schützen und bei seiner Arbeit bemüht sein, durch Materialeinsparungen, energiesparende Planung, Vermeidung, Reduzierung und Recycling von Abfällen die Belastung der Umwelt, insbesondere von Boden, Luft und Wasser, auf ein Minimum zu reduzieren. Weitere Umwelteinflüsse, bspw. Lärmemissionen werden in den notwendigen Prozessen best-möglich vermieden oder reduziert. Der Einsatz erneuerbarer Energien trägt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei. Chemikalien werden umweltschonend verwendet, das heißt sie werden nur auf zulässigem Wege entsorgt und möglichst sparsam gebraucht. Wir sind uns bewusst, dass jede vermeidbare Verwendung von Chemikalien beziehungsweise unsachgemäße Entsorgung von Chemikalien oder Abfällen die Umwelt irreversibel schädigen kann.
tiptop beteiligt sich nicht am widerrechtlichen Entzug von Landflächen, Wäldern und Gewässern zur Erschließung neuer Nutzungsflächen oder die Beteiligung an widerrechtlichen Zwangsräumen und Nutzungen. tiptop setzt nicht wissentlich Güter und Materialien ein, deren Herstellung bzw. Gewinnung durch widerrechtliche Landnahme, illegaler Rodung oder bergwerklicher Ausbeutung gewonnen werden oder negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt, die Landnutzung und die Gewässernutzung zum Schutz der Lebensgrundlage von Mensch und Tier haben.
Auch bei der Auswahl von Zuliefern und Dienstleistern ist neben den ökonomischen Gesichtspunkten der ökologische Aspekt zu berücksichtigen. Die Mitarbeiter von tiptop sind aufgerufen, sich für die Entwicklung und Verbreitung von umweltfreundlichen Technologien im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit einzusetzen.
tiptop Dienstleistungen ist nach ISO 14001 zertifiziert und erstellt jährlich einen Umweltbericht mit entsprechenden Kennzahlen und Projekten zur Verbesserung unserer Umweltschutzmaßnahmen.  Den Katalog an ausgewerteten umweltrelevanten Kennzahlen bauen wir stetig aus, um nach Möglichkeit alle von uns verursachten Auswirkungen messen und senken zu können.


1.10    Einhaltung des Verhaltenskodex


Jeder Mitarbeiter von tiptop ist persönlich dafür verantwortlich, dass sein Verhalten diesem Verhaltenskodex entspricht.
Im Übrigen erwarten wir von jedem unserer Geschäftspartner die Einhaltung jedenfalls vergleichbarer Compliance-Richtlinien und erkennen, dass hierzu gegebenenfalls Überprüfungen notwendig werden können.
Bei Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex wird tiptop angemessene Maßnahmen zur Aufklärung ergreifen. Vorrangig wird tiptop versuchen, dem Mitarbeiter die Bedeutung der Werte zu erläutern und ihn dadurch zu einer Verhaltensveränderung in der Zukunft bewegen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, bei Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex arbeits- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen im Rahmen des geltenden Rechts durchzuführen. In gravierenden Fällen behält sich tiptop auch strafrechtliche Schritte vor.
Für Fragen rund um das Thema Compliance steht Ihnen unser Compliance-Officer zur Verfügung. Sie erreichen unseren Compliance-Officer unter der E-Mail Adresse:
compliance@tiptop-group.de
Ebenso steht unseren Mitarbeitern ein externer Ombudsmann zur Verfügung, der Hinweise ggfs. auch anonym entgegen nimmt unter der E-Mail Adresse: saucken@svs-legal.de

3. Schlusswort

Die Entwicklung unseres Unternehmens sowie dieses Textes zu unserer unternehmerischen Verantwortung ist auf Dauerhaftigkeit angelegt und bildet das Fundament stetiger Verbesserun-gen und nach Möglichkeit stetigem gesundem moderatem Wachstum.


Neben den Zertifizierungen ISO 9001, 14001 sind wir auch nach 45001 zertifiziert. In den folgen-den Jahren wird es für uns insbesondere auch darauf ankommen, auf Grundlage unseres neuen Code of Conduct (Verhaltenskodex) für Lieferanten und Nachunternehmer Ethik und Compliance innerhalb unserer Lieferkette zu stärken und unsere Lieferanten und Nachunternehmer nach Kräften in die Pflicht zu nehmen, ebenfalls unternehmerische Verantwortung gemäß unseren Vorgaben zu leben.


Zwickau, im Juni 2023

Code of Conduct Verstöße

Wir stehen zu unserem Wort: Verstöße gegen einen unserer Werte oder dem Code of Conduct nehmen wir sehr ernst. Sollten Sie einen solchen festgestellt haben, bitten wir Sie um eine Meldung, damit wir uns dem Thema annehmen können:

Anonyme Hinweise nimmt ein externer Ombudsmann entgegen:
saucken(at)svs-legal.de